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Glossar: Alter und Pflege

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bildet die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems, neben der Kranken-, Berufsunfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie wurde 1995 als eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung eingeführt. Dabei wurde sie als "Teilleistungsversicherung" konzipiert, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab, die für die Pflege eines Menschen nötig sind. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen in erster Linie von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen springt die Sozialhilfe ein.

Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. Dort können Leistungen formlos beantragt werden. Die Pflegeversicherung springt mit Sach-, Geld- oder Dienstleistungen ein, wenn jemand pflegebedürftig ist. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

 

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Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflege von Menschen mit Behinderung ist aufwendig. Angehörige oder die Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegediensts übernehmen diese Aufgabe zumeist. Einen Teil der dabei entstehenden Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, welchen Pflegegrad die Person hat. Mehr

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Grundleistungen der Pflegeversicherung

Selbstbestimmt und gut versorgt zu Hause alt werden, das entspricht laut Umfragen dem Wunsch fast aller Menschen für ihren Lebensabend. Und tatsächlich werden die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Ermöglicht wird das unter anderem durch darauf ausgerichtete Leistungen der Pflegeversicherung. Mehr

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So ist das Gesundheitssystem organisiert

Jede/r wird einmal krank und braucht ärztliche Hilfe. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten. Doch woher bekommen die Kassen ihr Geld, und welche Leistungen übernehmen sie? Wir erklären, was Versicherte einzahlen müssen und worauf sie Anspruch haben. Mehr

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Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

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