Bürgschaftsfonds unterstützt Schuldner
Der Bürgschaftsfonds in den Dekanaten Ahaus und Vreden traf sich im November zur Mitgliederversammlung. Der Fonds unterstützt Schuldner bei Verhandlungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs. Andreas Dawo ist Leiter der Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes Ahaus-Vreden und ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Bürgschaftsfonds. Dawo berichtete in der Versammlung über die Arbeit des Bewilligungsausschusses.
Andreas Dawo, Leiter der Schuldnerberatungsstelle und ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Bürgschaftsfonds.
Der Ausschuss tagte vier Mal. Insgesamt wurden 50 Fälle vorgetragen und fast alle auch genehmigt. Daran anschließend stiegen die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstelle in die umfangreichen und zeitintensiven Verhandlungen mit den Gläubigern ein.
"Meistens gelingt es uns, in gut der Hälfte dieser Fälle einen Vergleich zu erarbeiten", erklärt Andreas Dawo. Die Zeitschiene der dazu erforderlichen Verhandlungen beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Die anderen Fälle gehen zur Entschuldung in die Insolvenz.
Fast immer handele es sich um sogenannte Kombinationsfälle, erläutert Andreas Dawo. Das bedeutet, dass der Schuldner mit Hilfe seines persönlichen Umfeldes oder seines Arbeitgebers Gelder bekommen kann. "Oder er spart schon über einen längeren Zeitraum monatliche Raten bei uns an und der Fonds gibt den Restbetrag, der für den Vergleich noch benötigt wird." In der Frühjahrssitzung betrug die Summe der Verbindlichkeiten der bewilligten Fälle insgesamt 986.000 Euro bei 143 Gläubigern, die dann einzeln verhandelt werden müssen.
Wirtschaftlich sei ein Vergleich immer besser als ein Insolvenzverfahren, sagt Andreas Dawo. "Weil dann vorab keine Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter anfallen, sondern der Vergleichsbetrag zu 100 Prozent an die Gläubiger fließen kann." Insbesondere Vergleiche mit Einmalzahlungen hätten Aussicht auf Erfolg, "mit monatlichen Ratenzahlungen meistens jedoch nicht."
Andreas Dawo nennt zur Veranschaulichung einige Fälle:
Herr P. ist 35 Jahre alt, ledig und kinderlos. Nach einer gescheiterten Selbstständigkeit in der Gastronomie ist er in diesem Bereich inzwischen Angestellter. Seine Schulden belaufen sich bei elf Gläubigern auf insgesamt 41.000 Euro. Die Vergleichssumme betrug 5000 Euro; eine Kombination aus Mitteln aus seinem Gehalt und dem Fonds. Der Vergleich kam zustande.
Herr S. ist 37 Jahre alt. Seine Schulden bei zwei Gläubigern belaufen sich auf 51.000 Euro. Nach drei Jahren in der Obdachlosigkeit hat er wieder Anbindung an Mutter und Bruder und eine gut bezahlte Arbeit auf Baustellen im Ausland gefunden. In der Corona-Pandemie musste er in Kurzarbeit ohne pfändbare Einkünfte. Mit Hilfe seines Bruders und des Fonds, der sein Geld im gleichen Kalenderjahr zurückbekam, konnte ein Vergleich durch Zahlung von 12.000 Euro geschlossen werden.
Bei den Wahlen wurden der Bewilligungsausschuss sowie der dreiköpfige Vorstand, bestehend aus Alfons Beckmann (Vorsitzender) sowie Andreas Dawo und Gerd Hilbing (Stv. Vorsitzender) einstimmig wiedergewählt.