Den Besucherinnen und Besuchern in der Eingliederungshilfe ist ein PoC-Test anzubieten. Sie dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Wenn eine pozentielle Besucherin oder ein potenzieller Besucher eine angebotene Testung ablehnt, ist laut der Testverordnung der Zutritt zu verweigern, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Der Besucher kann alternativ das Ergebnis eines negativen Schnelltests vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Das Coronavirus, mit dem Elektronenmikroskop sichtbar gemacht.RKI
Da die Schnelltest von dem geschulten Bestandspersonal durchzuführen ist, welches gleichzeitig für die Betreuung der Bewohner zuständig ist, wird darum gebeten, sich vor einem Besuch mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen. Das soll gewährleisten, dass der Schnelltest zu diesem Zeitpunkt auch durchgeführt werden kann.