Über das Bundesprogramm der Bildungsprämoie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds jährlich die individuelle berufsbezogene Weiterbildung von Beschäftigten.
Wer kann gefördert werden?
Der Prämiengutschein kann u.a. von
- Beschäftigten
- Selbstständigen
- Beschäftigten in Elternzeit, Mutterschutz oder Pflegezeit
- erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern
mit Wohnsitz in der BRD in Anspruch genommen werden*.
*I.d.R. ausgeschlossen von der Förderung sind Berufsrückehrende, Ehrenamtliche und Personen in einer beruflichen Ausbildung (Auszubildende, Personen im Referendariat oder Volontariat, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende). Die gilt auch bei Nebenbeschäftigung, bezahlten Praktika und einem dualen Studium. Entscheidend ist der primäre Status. |
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) darf max. 20.000 € (alleinstehend/ einzeln veranlagt) bzw. 40.000 € (verheiratet/ gemeinsam veranlagt) betragen.
Pro Person und Kalenderjahr kann max. ein Prämiengutschein in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Bei Personen mit einem zvE über 20.000 € (bzw. 40.000 €) ist zu prüfen, ob eine Förderung durch den Bildungscheck möglich ist.
Was kann gefördert werden?
Generell können alle Weiterbildungen gefördert werden, die der beruflichen Weiterbildung dienen und deren Träger die Qualitätsstandards erfüllen. Ausgeschlossen sind u.a. Einzelunterricht, Produkt- und Herstellerschulungen und Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitsprävention sowie der Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis für alle in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Klassen.
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Hinweis: Der Kurs darf vor Erhalt der Bildungsprämie noch nicht begonnen haben und noch keine Rechnung gestellt worden sein. Der erste Tag der Weiterbildung muss in der auf dem Gutschein vermerkten Frist stattfinden.
Wie bekomme ich die Bildungsprämie?
Die Ausgabe erfolgt nur nach persönlicher Beratung durch unsere autorisierten Berater/-innen. Zur Vorabklärung der Förderfähigkeit und Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.
Benötigte Unterlagen für die Durchführung der Beratung:
- Lichtbildausweis
- aktueller Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr
- oder Lohnbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- oder Bescheinigung einer Steuerberaterkanzlei
- Nachweis über die aktuelle Beschäftigung (z. B. Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse, Steuerbescheid)
- ggf. gültige Arbeitserlaubnis bei Drittstaatangehörigen
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union