Caritas: Pflegeneuordnung nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte!

„Wir müssen laut bleiben, um die Sorgen unserer Einrichtungen und Dienste mit Nachdruck auf der politischen Agenda zu halten.“ So fasste Eva-Maria Matzker, Referentin für ambulante Pflege im Caritasverband für die Diözese Münster, die Ergebnisse eines Hintergrundgesprächs im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin zusammen. Mit Blick auf das anstehende Pflegeneuordnungsgesetz brenne es an vielen Stellen des Pflege-Systems.
Insbesondere die Frage der Tariftreue in den Pflegeberufen stehe dabei im Mittelpunkt: „Denn nur, wo Menschen von ihrer Hände Arbeit leben können, kann ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Pflegesystem aufrechterhalten werden.“ Matzker war Teil einer Delegation aus des Diözesancaritasverbandes, die am Tag der Pflege am 12. Mai mit einem umfangreichen Forderungspapier nach Berlin gereist war.
Matzker betonte dabei, dass der Gesetzesentwurf zur Beitragsstabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen nahezu alle Einrichtungen existenziell gefährde. „Statt tragfähiger Reformen sieht er pauschale Kostendeckel vor – diese Einschränkung der Tarifrefinanzierung stellt eine ernsthafte wirtschaftliche und soziale Bedrohung auch für ambulante Pflegedienste dar.“ Ambulante Pflege sei personalintensiv und lebe von qualifizierten Mitarbeitenden, der Großteil der Kosten entfalle auf Löhne.
Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Unterabteilung „Pflegesicherung und -stärkung“ im Bundesministerium für Gesundheit, merkte an, dass die Tariftreue wichtig sei, um die Attraktivität für Pflegeberufe zu erhalten. „Die Gehälter sind in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich gestiegen – das ist gut so.“ Er habe aber die Hoffnung, dass die Tarifparteien den größer werdenden Spardruck im Blick behielten. „Denn die Refinanzierungsmöglichkeiten sind nicht mehr so gegeben wie noch vor einigen Jahren.“ Die grundsätzliche Vorgabe bleibe: „Einnahmen und Ausgaben müssen im Rahmen bleiben.“
Personal und Sachkosten müssten verbindlich, vollständig und ohne Verzögerung in den Pflegesätzen abgebildet werden, sagte der stellvertretende Diözesancaritasdirektor aus dem Erzbistum Köln, Matthias Schmitt, der auch für die Altenhilfe der Caritas in NRW zuständig ist. „Ebenso müssen Energiekosten und Kosten für nachhaltige energetische Sanierung und Kosten für Digitalisierung und Cybersicherheit in den Pflegesatzverhandlungen berücksichtig werden.“ Pflegesatzverhandlungen müssten zügig geführt und abgeschlossen werden, damit Einrichtungen nicht länger die Kosten vorfinanzieren und erhebliche Liquiditätsrisiken tragen müssten. „Sonst entstehen Finanzlücken, die von den Diensten und Einrichtungen nicht mehr geschlossen werden können.“
Mit Blick auf die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung forderte Jonas Vorderwülbecke, Referent für Pflege und Pflegeausbildung im Diözesancaritasverband Münster, insbesondere Geschwindigkeit ein. „Schulen und Einrichtungen benötigen zeitnah eine verlässliche Orientierungsgrundlage durch einen Rahmenlehrplan sowie praktische Ausbildungspläne.“ Ab dem 1. Januar 2027 soll die 18-monatige Ausbildung in der neuen Form beginnen. Dr. Schölkopf sicherte hier Arbeit unter Hochdruck zu, sobald die Empfehlungen der Fachkommission im Ministerium vorliegen – September scheine realistisch.