Caritas-Vorstand und Mitarbeitervertretung:Dienstvereinbarung Urlaub unterzeichnet

Ziel der Vereinbarung von Vorstand und MAV ist es, einheitliche, transparente und gerechte Regelungen für die Urlaubsplanung im Caritasverband zu schaffen. Diese sollen sowohl den berechtigten betrieblichen Interessen des Dienstgebers als auch den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Mitarbeitenden gerecht werden.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer verbindlichen, frühzeitigen und strukturierten Urlaubsplanung, die eine gleichmäßige Verteilung von Abwesenheiten über das Jahr hinweg ermöglicht und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Teams sicherstellt, ohne die Flexibilität der Mitarbeitenden unnötig einzuschränken.
Die Dienstvereinbarung ist mit der Unterzeichnung in Kraft getreten, sie ist auch im Qualitätsmanagement (QM) hinterlegt.