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Mitarbeitervertretung:Überleitung in die neue Entgeltordnung der AVR – Die MAV unterstützt

Die Überleitung der Anlage 2 in die neue Entgeltordnung der AVR wirft bei vielen Mitarbeitenden Fragen auf. Zur Orientierung steht ein Überleitungsrechner zur Verfügung.
Datum:
15. Juli 2026
Von:
Christian Bödding

Hier geht es zum Überleitungsrechner

Gerne hilft die Mitarbeitervertretung bei der Nutzung des Überleitungsrechners. Dafür benötigt sie folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen:
•    Mitteilung der Personalabteilung über Ihre Anlage, Stufe und Ziffer
•    Information der Personalabteilung über Ihre neue Entgeltstufe
•    Eine aktuelle Gehaltsabrechnung (ggf. zusätzlich Ihren Arbeitsvertrag)
•    Angaben zu bestehenden Zulagen, z. B. Kinderzulage oder individuell vereinbarte Zulagen

Sprechen Sie gerne die Personalabteilung an oder wenden Sie sich direkt an die MAV: Gerda Witte (Vorsitzende der MAV), Julia Borgers (Stellvertretende Vorsitzende der MAV), MAV-Telefon: 02561 420957