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Fachschulung für Mitarbeitende aus den Kitas der Stadt Ahaus:Was ist Kindeswohlgefährdung – und was nicht?

Um das Thema Kinderschutz und um den Gewinn von Handlungssicherheit ging es in einer zweitägigen Fachschulung für Mitarbeitende aus den Kitas der Stadt Ahaus. Die Kinderschutzfachkräfte Vera Reimer und Lena Abels von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes Ahaus-Vreden schulten die 23 Erzieherinnen und Erzieher im Golfhotel in Ahaus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zweitägigen Fachschulung zum Thema Kinderschutz.
Datum:
13. Dez. 2023
Von:
Christian Bödding

Nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und den daraus resultierenden Wünschen der Kitas standen den Referentinnen nun erstmalig zwei ganze Schulungstage zur Verfügung, die sich aufgrund der regen Teilnahme und des großen Bedarfs gut füllen ließen.
Auftraggeberin der Veranstaltung war die Stadt Ahaus, die die Kosten übernahm. Silke Herbrand als Koordinatorin für den Bereich Kinderschutz informierte über Vorgehensweisen des Jugendamtes und nahm ebenso an der Schulung teil wie ihre Kollegin Lisa Hilbring als Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen.

Was ist Kindeswohlgefährdung – und was nicht? Die beiden Expertinnen besprachen mit den Teilnehmenden, was zu tun ist, sollten sie in den Kitas mit der Thematik konfrontiert sein. „Ziel ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher wissen, welche Schritte sie abzuarbeiten haben. Es gilt, nicht in Panik zu verfallen, sondern in aller Ruhe mit dem Kind und mit den Sorgeberechtigten zu sprechen“ erläutert Vera Reimer. Dazu könne auch die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine sogenannte Insoweit erfahrene Fachkraft (INSOFA) gehören. Diese Fachberatung steht allen Menschen offen, die beruflich oder privat mit Minderjährigen arbeiten oder leben. Dabei entstehen den Ratsuchenden keine Kosten und die Anonymität ist gewährleistet.

In den beiden Schulungstagen ging es unter anderem um die gesetzlichen Grundlagen und um die gesetzgeberische Definition des Begriffes Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, „wenn Kinder im Hier und Jetzt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft massiv in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung bedroht sind und wenn die Sorgeberechtigten nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden.“ Im weiteren Verlauf informierten die Referentinnen über die Aufgaben und Vorgehensweisen einer INSOFA und veranschaulichten alle Abläufe in einer Power-Point-Präsentation.

Der zweite Schulungstag stand im Zeichen der Prozessbeteiligung von Kindern und Eltern. Wie spreche ich wertschätzend und klar mit den Eltern, zu welchem Zeitpunkt hat wer welche Verpflichtungen? Was muss dabei beachtet werden? In Rollenspielen und Übungen brachten sich die Erzieherinnen und Erzieher motiviert ein. Vera Reimer und Lena Abels waren rundum zufrieden mit der positiven Resonanz der Teilnehmenden, die sich am Ende der Veranstaltung sicherer fühlten im Umgang mit Verdachtsmomenten und in der Durchführung notwendiger Verfahrensschritte.