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Schuldner- und Insolvenzberatung
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Schuldnerberatungsstelle

unser Netzwerk in und um Ahaus

Die Schuldnerberatungsstelle ist ein Beratungsdienst in Trägerschaft des Caritasverbandes Ahaus-Vreden und gehört zum Familienservice. Sie besteht seit 1986 und arbeitet im Delegationsauftrag des Kreises Borken.

Jeder kann schnell in eine Situation kommen, wo ihm die Schulden über den Kopf wachsen, weil sie / er

  • uninformiert war
  • arbeitslos wurde
  • leichtsinnig war
  • unerfahren war
  • seine finanziellen Möglichkeiten falsch eingeschätzt hat.

Der Caritasverband Ahaus-Vreden möchte Ihnen in solch schwieriger Situation ein hilfreicher Partner sein. Für überschuldete Haushalte werden wir kostenfrei tätig.

Unser Angebot

  • mit ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen
  • für Sie mit Vermietern und Gläubigern sprechen und verhandeln
  • bei der Sanierung Ihrer wirtschaftlichen Situation mithelfen
  • Vermittlung an andere Fachdienste

Unser Mitarbeiterteam besteht aus

  • Verbandsprüfer
  • Bankkauffrau/mann
  • Dipl. Sozialarbeiter
  • Betriebswirt/in
  • Dipl. Kauffrau 
  • Sozialwissenschaftler

Die Schuldnerberatung des Caritasverbandes bietet Sozialberatung für überschuldete Familien oder Einzelpersonen aus dem Kreis Borken an.

Soziale Schuldnerberatung heißt Hilfe bei finanziell- materiellen und sozialrechtlichen Problemen, unter besondere Berücksichtigung der psychischen und sozialen Belange, Stärken und Schwächen und des sozialen Umfeldes des jeweiligen Klienten.

Nach der Anmeldung wird dem Ratsuchenden ein Termin zu einem ersten Gespräch mitgeteilt. In diesem Gespräch erhalten Sie die Gelegenheit über Ihr Problem zu sprechen und eventuell erste Fragen abzuklären.

Beim Erstgespräch, bei dem Sie alle Unterlagen über Einkommen, Schulden und Vermögen mitbringen können, werden wir zusammen mit Ihnen einen Haushaltsplan aufstellen, um zu sehen, wie viel Geld nach Abzug der festen Kosten wie Miete, Energie, Versicherung usw. übrigbleibt. Ausgehend von diesem Betrag kann der/die Berater/in erkennen, ob es realistisch ist, Ratenvereinbarungen mit Gläubigern zu treffen oder ob die Notwendigkeit zur Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens besteht.

Je nach Problemlage werden sich im weiteren Verlauf erneute Gespräche anschließen. Hierbei ist eine enge und aktive Mitarbeit der Klienten für eine erfolgreiche Arbeit unerlässlich.

Wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht, und:

  • Sie nicht wissen, wovon Sie die nächste Miete bezahlen sollen,
  • für den Haushalt kein Geld mehr da ist,
  • Sie in den Schulden fast ertrinken,

sprechen Sie zunächst mit uns, den Schuldnerberatern des Caritasverbandes. Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie aber Anzeigen lesen, die Ihnen "schnelle Hilfe" und sofort Bargeld versprechen, ist fast immer allerhöchste Vorsicht geboten. In den meisten Fällen werden Sie Ihre Sorgen nicht los, sondern es kommen neue Sorgen und Schulden dazu.

Andreas Dawo: Leiter der Beratungsstelle, Sparkassen-Betriebswirt, Verbandsprüfer, Schuldner- und Insolvenzberatung, Regelinsolvenzen für lfd. und ehemals selbständige Gewerbetreibende, Bauschuldnerberatung, Sprechstunden in Ahaus und Borken (Telefon: 02561 429123) 

Karin Schmittmann: Bankkauffrau, Diplom-Kauffrau, Sprechstunden in Borken, Schuldnerberatung (Telefon: 02861 945-713)

Arno Elsing: Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialwirt, Schuldnerberatung, Außensprechstunden in Stadtlohn, Reken, Gescher und Velen (Telefon: 02561 429124)

Darleen Wissing: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.A.), Master of Education (MEd), Außensprechstunden in Legden und Schöppingen (Telefon 02561/429120)

Nicole Gebker: Bankkauffrau, Sparkassenfachwirtin, Schuldnerberatung, Außensprechstunden in Vreden und Heek  (Telefon: 02561 429122)

Anke Schmitt: Kauffrau, Schuldnerberatung (Telefon: 02561 429120)

Tobias Lammerding: Bachelor of Arts, Schuldnerberatung,  (Telefon: 02561 429127)

Öffnungszeiten Ahaus
Montag - Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr

Montag - Donnerstag:
14:00 bis 17:00 Uhr

Termine: Nur nach Vereinbarung!
Telefon: 02561 429120

Öffnungszeiten Borken
Montag - Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr

Montag - Mittwoch:
14:00 bis 17:00 Uhr

Termine: Nur nach Vereinbarung!
Telefon: 02861 945710

Termine bitte für alle Orte unter der Telefonnummer 02561 429120 (Caritasverband Ahaus) vereinbaren !

Schöppingen:
Haus Sasse, Hauptstraße 56
Termine: 1. und 3. Dienstag im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Velen:
Gemeinde Velen, Zimmer 14
Termine: 1. und 3. Donnerstag im Monat
10.00 Uhr - 13.00 Uhr  

Vreden:
Hamalandhaus, Up de Bookholt 28, 48691 Vreden
Termine: 2. und 4. Mittwoch im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Reken:
Gemeinde Reken, Zimmer 213
Termine: 1. und 3. Mittwoch im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Stadtlohn:
Otgerus-Haus, Dufkampstraße 31, 48703 Stadtlohn
Termine: 2. und 4. Donnerstag im Monat
14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Gescher:
Stadt Gescher, EG, Trauzimmer
Termine: 1. und 3. Donnerstag im Monat
14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Legden:
Haus Wessling, Busshook 6
Termine: 2. und 4. Dienstag im Monat
9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Heek:
Gemeinde Heek, Bahnhofstraße 60, Raum 117
Termine: 1. und 3. Mittwoch im Monat
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Borken:
Caritasverband Borken, Turmstraße 14 (Tel.: 02861 / 945710)
Termine: Mo., Di., Mi., Do.
jeweils 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr (Mo - Mi)

Die Beratung und Insolvenzantragsstellung für Selbständige/ehemals Selbständige und Immobilieneigentümer wird für anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen leider nicht finanziell gefördert. Sie sollten/könnten sich dann kostenpflichtig an einen insolvenzerfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, sind wir ggfs. im Ausnahmefall nach Prüfung aus caritativen Gründen bereit für Sie den Schriftverkehr mit ihren Gläubigern und den Antrag auf Regelinsolvenz mit den entsprechenden Anlagen zu erstellen.

Regelinsolvenzen bearbeitet ausschließlich der Leiter unserer Beratungsstelle, Herr Dawo. Hierfür fällt dann vorab eine Aufwandsentschädigung an.

Die aktuelle Beratungssituation

Die schwierige konjunkturelle Situation insgesamt, der zunehmende Wettbewerbsdruck durch Billiganbieter im Handels- Dienstleistungs- und Handwerksbereich und die niedrige Eigenkapitalausstattung gerade bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit stellen für viele kleine Betriebe kaum zu überwindende Hürden bei den Bemühungen um die betriebliche Existenz dar.

Dies betrifft in der überwiegenden Mehrzahl Kleinstunternehmen bis 5 Beschäftigte.

Als Hauptprobleme bei den Anfragen erweisen sich, dass

  • häufig existenzgefährdende Probleme auftreten, wenn die existenzgründenden Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Überbrückungsgeld) nicht mehr greifen
  • die unternehmerische Krisensituation nahezu unmittelbar eine existenzbedrohende Privatsituation nach sich zieht (Mietschulden, Verlust der Krankenversicherung wg. Beitragsrückständen)
  • vielfach Altverbindlichkeiten z.B. aus früherer Arbeitslosigkeit die aktuelle betriebliche Situation belasten
  • für viele ratsuchenden Kleinstbetriebe in den zentralen Fragen kein finanzierbares beraterisches Angebot vorgehalten wird
  • die besondere Zielgruppe mit ihren besonderen Bedarfen nicht über die kostenfreien Angebote der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen mit beraten werden können

Gerade die Fragen des Umgangs mit Verbindlichkeiten auch im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen erweisen sich in der Regel für die betroffenen Unternehmen als eigenständig nicht lösbar und werden auch von sonstigen Anbietern im Unternehmensberatungsbereich üblicherweise nicht bedient.

Der Verfahrensablauf

Folgende Verfahrensweise ist zu beachten:

  • Wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist er zahlungsunfähig.
  • Nun muss der Schuldner, z.B. mit Hilfe der Schuldnerberatung, ernsthaft versuchen, mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen.
  • Gelingt dieser Versuch nicht, muss er sich das Scheitern, z.B. von einer Schuldnerberatung, bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, benötigt der Schuldner für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem zuständigen Gericht. Der Schuldner muss in dem Antrag seine gesamten Vermögensverhältnisse offen legen und einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Dieser wird ggfs. über das Gericht an seine Gläubiger, mit dem Ziel eine gerichtliche Einigung zu erreichen, gesandt.
  • Kommt es zu keiner Einigung wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Das Gericht bestimmt einen Treuhänder und der Schuldner tritt sein gesamtes pfändbares Einkommen für die Dauer einer dreijährigen Wohlverhaltensphase an diesen ab, der es dann an die Gläubiger verteilt.
  • Am Ende der Wohlverhaltensphase wird der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit. (Ausnahmen: §290 InsO z.B. Geldstrafen; Bußgelder)

Wichtig: Neue Schulden werden vom Insolvenzverwalter nicht erfasst.

Bedingungen, Einschränkungen, Tücken

Das Gesetz hat allerdings einige Bedingungen, die das Erreichen des Zieles erschweren oder für manche unmöglich macht:

  • In bestimmten Fällen kann das Gericht trotz Eröffnung des Verfahrens die Restschuldbefreiung ablehnen, z.B. falsche Angaben des Schuldners bei Kreditanträgen, Vermögensverschwendung etc.

In der Wohlverhaltensphase:

  • der Schuldner ist dazu verpflichtet, während der Wohlverhaltensphase jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
  • der Schuldner muss jeden Arbeitgeber- und Wohnsitzwechsel mitteilen.
  • alle Einkünfte sind offenzulegen und einzusetzen.
  • ererbtes Vermögen zur Hälfte, allerdings max. bis zur Schuldenhöhe, abzuführen (wenn er die Erbschaft antritt, wozu er verpflichtet ist).

Anmerkung: Mithaftende Ehepartner und Bürgen müssen einzeln das Insolvenzverfahren beantragen.

Ich-AG/Selbständige

Wer aktuell selbständig und zahlungsunfähig ist, z.B. als Handelsvertreter, als Kaufmann, als Handwerker oder als Freiberufler, muss einen sog. Regelinsolvenzantrag stellen.

Ehemalige Selbständige

Wer in der Vergangenheit selbständig war, muss ein Regelinsolvenzverfahren beantragen, wenn

  • mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind
  • Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter (z.B. beim Arbeitsamt, Krankenkasse oder Finanzamt) bestehen
  • Aus anderen Gründen unüberschaubare Vermögensverhältnisse vorliegen

Beachte: Wer als ehemaliger Selbständiger diese Kriterien nicht erfüllt, gilt als Verbraucher und hat einen Verbraucherinsolvenzantrag zu stellen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Beratungsstelle gerne zur Verfügung.

Neben der Hilfestellung bei der Bewältigung bestehender Schuldenprobleme bieten wir auch vorbeugende Maßnahmen und Aufklärung an.

In diesem Arbeitsfeld sind wir aktiv

  • in der Fortbildung und Schulung für Fachkräfte der sozialen Arbeit
  • in der Fachberatung für andere Institutionen
  • mit Informationsveranstaltungen in Schulen, Ausbildungsbetrieben, Vereinen, Verbänden, Firmen, Qualifizierungseinrichtungen, Volkshochschulen, etc.

Unsere Veranstaltungsangebote werden den jeweiligen Bedürfnissen der Zielgruppen angepasst. Honorare nach Vereinbarung. Wenn Sie Interesse an einer Fortbildung und/oder Informationsveranstaltung haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Andreas Dawo in Verbindung (Tel.: 02561 429123 oder 02861 945710).

Ihr Kontakt zu uns

Wir sind gerne für Sie da!

Andreas Dawo

Andreas Dawo

Leiter der Beratungsstelle
Wüllener Straße 80
48683 Ahaus
Schuldnerberatungsstelle Ahaus

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Wüllener Str. 80
48683 Ahaus
Schuldnerberatungsstelle Borken

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Turmstraße 14
46325 Borken